Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Schweizer Autobahnvignette. Wenn Ihre Frage nicht beantwortet wird, kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

Allgemeine Fragen

Was ist die Schweizer Autobahnvignette?

Die Schweizer Autobahnvignette ist eine Jahresvignette, die für die Nutzung der Nationalstrassen der Kategorien 1 und 2 in der Schweiz und in Liechtenstein obligatorisch ist. Sie kostet CHF 40.– und gilt 14 Monate (1. Dezember Vorjahr bis 31. Januar Folgejahr).

Welche Strassen sind vignettenp ichtig?

Vignettenp ichtig sind alle Nationalstrassen der Kategorien 1 (Autobahnen) und 2 (Autostrassen). Kantonsstrassen, Stadtstrassen und Nationalstrassen der Kategorie 3 sind nicht vignettenp ichtig. Eine aktuelle Karte finden Sie auf der Website des ASTRA.

Gilt die Vignette auch in Liechtenstein?

Ja. Die Schweizer Vignette gilt auch im Fürstentum Liechtenstein. Es gibt keine separate liechtensteinische Vignette. Umgekehrt gibt es keine liechtensteinische Vignette, die in der Schweiz gilt.

Kauf und Bezahlung

Wo kann ich die Vignette kaufen?

Die Vignette ist erhältlich: online als e-Vignette (eshop.admin.ch), an Tankstellen (Shell, BP, Migrol, Coop Pronto, Agrola, Esso, Tamoil), bei der Post, an Grenzübergängen, in Fahrzeugzubehörgeschäften und ausgewählten Supermärkten. Der Preis ist überall gleich: CHF 40.–.

Kann ich mit Euro bezahlen?

Ja, an den meisten Verkaufsstellen (insbesondere Grenzübergänge) werden Euro akzeptiert. Der Wechselkurs kann jedoch leicht ungünstig sein. Kreditkarten werden an den meisten Stellen ebenfalls akzeptiert. Empfehlenswert ist die Zahlung in CHF oder per Karte.

Was ist der Unterschied zwischen e-Vignette und Klebevignette?

Die e-Vignette ist elektronisch und kennzeichengebunden – kein physisches Kleben nötig. Sie wird in einer Datenbank gespeichert und bei Kontrollen über das Kennzeichen abgefragt. Die Klebevignette ist eine physische Marke, die auf die Windschutzscheibe geklebt wird. Beide kosten CHF 40.– und haben die gleiche Gültigkeit.

Anbringung und Gültigkeit

Wo muss die Klebevignette angebracht werden?

Die Klebevignette muss auf die Innenseite der Windschutzscheibe geklebt werden – gut sichtbar, vollständig und unversehrt. Bei Motorrädern kann sie an Gabel, Verkleidung oder Rahmen angebracht werden. Sie darf nicht auf abnehmbaren Teilen oder der Aussenseite der Scheibe angebracht werden.

Ab wann ist die neue Vignette gültig?

Die neue Jahresvignette ist ab dem 1. Dezember des Vorjahres gültig. Sie können sie also bereits im November kaufen und ab Dezember verwenden. Die Gültigkeit endet am 31. Januar des übernächsten Jahres (insgesamt 14 Monate).

Was passiert, wenn ich die Vignette ablöse?

Die Klebevignette ist mit einem Sicherheitsmuster versehen, das beim Ablösen zerstört wird. Eine abgelöste Vignette gilt als ungültig. Kaufen Sie in diesem Fall eine neue Vignette. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

Fahrzeugtypen

Braucht mein Motorrad eine Vignette?

Ja. Motorräder bis 3,5 t zGG benötigen eine Vignette. Der Preis ist gleich wie für PKW: CHF 40.–. Die Vignette wird an einer gut sichtbaren Stelle angebracht (Gabel, Verkleidung, Rahmen). Die e-Vignette ist für Motorräder besonders praktisch.

Braucht mein Anhänger eine eigene Vignette?

Ja. Anhänger bis 3,5 t zGG benötigen eine eigene Vignette. Das Zugfahrzeug und der Anhänger benötigen je eine separate Vignette. Anhänger über 3,5 t unterliegen der LSVA.

Brauchen Elektrofahrzeuge eine Vignette?

Ja. Elektrofahrzeuge unterliegen den gleichen Regeln wie konventionelle Fahrzeuge. Alle PKW bis 3,5 t zGG – unabhängig vom Antrieb – benötigen eine Vignette für die Nutzung der Nationalstrassen.

Kontrolle und Bussen

Wie hoch ist die Busse ohne Vignette?

Wer ohne gültige Vignette auf einer vignettenp ichtigen Strasse fährt, muss eine Busse von CHF 200.– zahlen sowie zusätzlich die Vignette (CHF 40.–) erwerben. Die Busse wird von der Polizei oder dem Zoll ausgestellt.

Wie werden Kontrollen durchgeführt?

Kontrollen erfolgen durch Polizei und Zollbehörden. Klebevignetten werden visuell geprüft. e-Vignetten werden über automatische Kennzeichenlesegeräte oder manuelle Datenbankabfragen kontrolliert. Kontrollen können stichprobenartig auf der Autobahn oder an Grenzübergängen stattfinden.

Was tun, wenn ich die Vignette verloren habe?

Bei Verlust der Klebevignette müssen Sie eine neue kaufen (CHF 40.–). Eine Rückerstattung oder ein Ersatz ist nicht möglich. Bei der e-Vignette ist ein Verlust nicht möglich – die Gültigkeit ist in der Datenbank gespeichert. Bewahren Sie die Bestätigungs-E-Mail auf.