Leistungen und Kaufwege
Auf dieser Seite finden Sie eine vollständige Übersicht aller Möglichkeiten, die Schweizer Vignette zu erwerben, sowie detaillierte Informationen zu Fahrzeugkategorien, Anbringungsvorschriften und Sonderfällen.
Inhalt
e-Vignette (Online-Kauf)
Was ist die e-Vignette?
Die elektronische Vignette (e-Vignette) ist seit dem 1. August 2023 erhältlich. Sie ist kennzeichengebunden und wird in einer zentralen Datenbank gespeichert. Es gibt keine physische Klebevignette – die Gültigkeit wird bei Kontrollen über das Kennzeichen überprüft.
| Eigenschaft | Details |
|---|---|
| Preis | CHF 40.– (gleich wie Klebevignette) |
| Gültigkeit | Sofort nach Kauf, 14 Monate |
| Kaufweg | Online auf der offiziellen ASTRA-Plattform |
| Kennzeichen | Muss korrekt angegeben werden (CH oder ausländisch) |
| Übertragung | Möglich auf anderes Kennzeichen (Fahrzeugwechsel) |
| Kontrolle | Automatisch via Kennzeichenlesung |
| Rückerstattung | Nicht möglich nach Aktivierung |
| Zahlungsmittel | Kreditkarte, Debitkarte, Twint |
| Bestätigung | Per E-Mail, kein physisches Dokument nötig |
| Mehrere Fahrzeuge | Separate Vignette pro Fahrzeug erforderlich |
Klebevignette (Kauf vor Ort)
Kauforte
Die Klebevignette ist an folgenden Stellen erhältlich:
- Tankstellen (Shell, BP, Migrol, Tamoil, Esso, Coop Pronto, Agrola)
- Poststellen (Post filialen der Schweizer Post)
- Grenzübergänge (alle grossen Übergänge)
- Fahrzeugzubehörgeschäfte (z. B. Galaxus, Jumbo, Coop Bau+Hobby)
- Ausgewählte Supermärkte und Kioske
Kauf an der Grenze
An allen grossen Grenzübergängen der Schweiz kann die Vignette direkt beim Einreisen erworben werden. Akzeptiert werden Schweizer Franken (CHF), Euro (EUR) und Kreditkarten. Der Wechselkurs bei EUR-Zahlung kann leicht ungünstig sein – CHF-Zahlung ist empfehlenswert.
Fahrzeugkategorien
| Fahrzeugtyp | Vignettenp licht | Besonderheiten |
|---|---|---|
| PKW (bis 3,5 t zGG) | Ja | Standard-Vignette CHF 40.– |
| Motorrad | Ja | Gleicher Preis, Anbringung an Gabel/Verkleidung |
| Anhänger (bis 3,5 t) | Ja (separat) | Eigene Vignette erforderlich |
| Wohnmobil (bis 3,5 t) | Ja | Standard-Vignette |
| LKW / Schwerfahrzeuge (> 3,5 t) | Nein (LSVA) | Unterliegen der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe |
| Elektrofahrzeuge | Ja | Gleiche Regelung wie PKW |
| Auslandsfahrzeuge | Ja | Gleiche Regeln, e-Vignette möglich |
| Diplomatische Fahrzeuge | Nein | Ausnahme gemäss Wiener Übereinkommen |
| Militärfahrzeuge | Nein | Ausnahme für Dienstfahrten |
| Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr) | Nein | Im Einsatz befreit |
Anbringungsvorschriften (Klebevignette)
- Innenseite der Windschutzscheibe (nicht auf der Aussenseite)
- Gut sichtbar, nicht verdeckt durch Aufkleber oder Folien
- Vollständig aufgeklebt, nicht nur teilweise angebracht
- Nicht beschädigt, nicht abgelöst oder wieder aufgeklebt
- Bei Motorrädern: an Gabel, Verkleidung oder Rahmen
- Nicht auf abnehmbaren Teilen (z. B. Sonnenblende)
- Schutzfolie vor dem Aufkleben vollständig entfernen
- Scheibe vor dem Aufkleben reinigen und trocknen
- Vignette bei Kälte leicht anwärmen für bessere Haftung
Ausnahmen und Sonderfälle
- LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe)
- Fahrzeuge über 3,5 t zGG zahlen keine Vignette, sondern die LSVA – eine kilometerabhängige Abgabe, die über ein Bordgerät (OBU) erfasst wird.
- Liechtenstein
- Die Schweizer Vignette gilt auch im Fürstentum Liechtenstein. Umgekehrt gibt es keine separate liechtensteinische Vignette.
- Transitverkehr
- Auch Transitreisende, die die Schweiz nur durchqueren, benötigen eine gültige Vignette für die Nutzung der Nationalstrassen.
- Kurzzeitvignette
- Es gibt keine offizielle Kurzzeitvignette in der Schweiz. Die Jahresvignette ist die einzige Option für Privatfahrzeuge.
- Erneuerung
- Die Vignette muss jedes Jahr neu erworben werden. Es gibt kein automatisches Erneuerungssystem.